Förderung von Photovoltaik

Die erneuerbaren Energien sollen einen größeren Anteil an der Energieerzeugung bekommen, deshalb wird der Einsatz von Photovoltaikanlagen, also die Erzeugung von Solarstrom, gefördert.

Diese Förderung erhalten Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Unternehmen, die eine Photovoltaikanlage errichten.

Auch hier stehen langfristige und zinsgünstige Darlehen zur Verfügung, die Höhe der Darlehenssumme ist aber auf 50.000 Euro begrenzt.

Mit dieser Förderung werden unter anderem die Kosten für die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb einer Photovoltaik-Anlage, wobei die Anlagen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21.07.2004 erfüllen müssen, gefördert. Keine Förderung gibt es für Anschlussfinanzierungen und gebrauchte Photovoltaikanlagen. Aber es können die Kosten für beispielsweise Messeinrichtungen, Planung und Montage mitfinanziert werden.

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