CO2 – Gebäudesanierung

Bei der CO2-Gebäudesanierung werden Maßnahmen gefördert, die eine deutliche Senkung der CO2-Emmission zur Folge haben.

Diese Förderung gibt es für Privatpersonen, auch Wohnungsunternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die in entweder selbst genutzte oder auch in vermietete Wohnimmobilien investieren. Hier stellt die KfW einerseits langfristige, zinsgünstige Darlehen bereit, bei denen in den ersten Jahren keine Tilgung gezahlt werden muss, zusätzlich leistet die KfW einen Tilgungszuschuss von fünf Prozent, wenn der Altbau nach einer Sanierung das geforderte Neubauniveau nach der Energieeinsparverordnung erfüllt (was letztendlich bedeutet, dass der Darlehensnehmer diese fünf Prozent des Kredits nicht zurückzahlen muss), andererseits kann man sich seit dem 01.01.2007 auch einen Förderzuschuss sichern, falls kein Darlehen nicht benötigt wird. Dieser Förderzuschuss muss direkt bei der KfW beantragt werden.

Gefördert werden können mit diesem Darlehen umfangreiche CO2-Einsparmaß-nahmen an Wohngebäuden (aber auch an Wohn-, Alten- und Pflegeheime) die bis zum 31.12.1983 fertiggestellt worden sind. Allerdings müssen mit diesen Maßnahmen mindestens 40 kg CO2 je Quadratmeter Nutzfläche im Jahr eingespart werden.

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