Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wurde zum 01.01.2006 von der Regierung abgeschafft. Wer sich erst nach diesem Stichtag für eine eigene Immobilie entschieden hat, erhält diese staatliche Förderung nicht mehr.

Die im Jahr 1996 eingeführte Eigenheimzulage war von Anfang an sehr stark umstritten. Viele Wirtschaftswissenschaftler forderten seit langem ihre Streichung, denn nach deren Meinung würde die Eigenheimzulage letztendlich zu erhöhten Baukosten führen, wirtschaftlich betrachtet würden also nicht die Bauherren, sondern die Bauwirtschaft subventioniert. Eine solche indirekte Bezuschussung der Bauwirtschaft sei aber aufgrund des fortwährenden Wohnungsleerstandes und der rückläufigen demographischen Entwicklung nicht nur unnötig, sondern sogar unsinnig und damit wirtschaftlich nicht vertretbar.

Statt mehr Neubauten werden vielmehr Modernisierung und Renovierung des bestehenden Baubestandes benötigt und sollten deshalb verstärkt angestrebt werden, dies letztendlich auf im Hinblick auf die fortschreitende Bodenversiegelung. Auch der soziale Nutzen einer staatlichen Geldzuwendung als Mittel der Eigentumsförderung wurde vielfach angezweifelt. Die Mitnahmeeffekte für den Bauherren seien gegenüber den wohlfahrtlichen Motiven überwiegend.

Schließlich würden derartige Beihilfen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert, also von Steuergeldern, die vor allem auch von jenen aufgebracht werden müssten, die sich selbst kein Wohneigentum leisten könnten. Geringverdiener und junge Familien, die selbst unter den hohen Mieten leiden, würden auf diese Weise zur Immobilienfinanzierung anderer Leute herangezogen. Aufgrund dessen sei die Eigenheimzulage nicht sozial ausgewogen und damit nicht zu rechtfertigen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom November 2007 gab es in Deutschland von Januar bis September 2007 einen Rückgang von Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 31,4 Prozent auf 136.000 Baugenehmigungen. Hauptgrund dafür sei der Wegfall der Eigenheimzulage. Aus dem gleichem Grund gab es dagegen von Januar bis September 2006, seit der Wegfall der Eigenheimzulage bekannt geworden war, einen Anstieg von 12,6 Prozent.

Die Eigenheimbesitzer aber, die diese Förderung bereits beziehen oder vor dem Stichtag 01.01.2006 einen notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie abgeschlossen haben, die haben auch weiterhin den Anspruch auf die Zahlungen. Das allerdings nur dann, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, diese liegen für Ledige bei 70.000 und bei Verheirateten bei 140.000 Euro im Jahr, zuzüglich 30.000 Euro für jedes Kind. Diese Bauherren, die diese Grenze nicht überschreiten, können mit dem Geld der Eigenheimzulage nach schönen Sachen stöbern.

Aber deswegen müssen Immobilienerwerber oder Bauherren nicht ganz auf staatliche Förderung verzichten. Zum Beispiel unterstützt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nicht nur den Erwerb von Immobilien, sondern speziell auch das ökologische Bauen. (nachstehend)

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